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Vergleichsarbeiten für die Klasse 8 (VERA 8)

Praktische Hinweise

Änderungen an Klassen- und Schülerzuordnungen (Stammdaten)

Im Verlauf des Schuljahres kann es vorkommen, dass sich Klassen- oder Schülerzuordnungen ändern, z. B. durch Zu- oder Abgänge von Schülerinnen und Schülern oder durch Anpassungen von Kursen bzw. Angeboten in der weBBschule.

Wenn sich solche Änderungen ergeben haben und die Testdurchführung noch nicht begonnen wurde, können die aktualisierten Stammdaten direkt durch die Schule selbst übernommen werden.

Dabei kann es zunächst vorkommen, dass in der Angebots- oder Zugangsübersicht noch die alte Anzahl von Schülerinnen und Schülern angezeigt wird. In diesem Fall ist kein Zurücksetzen durch den Support erforderlich.

Vorgehen zur Aktualisierung:

  • Start in der Angebotsübersicht von VERA.
  • Aufruf des entsprechenden Angebots bzw. Kurses.
  • Wechsel in die Zugangsübersicht.
  • Erneutes Öffnen von „Zugänge bearbeiten“.
  • Durchlaufen der Seite zur Teilnahmeverpflichtung.
  • Speichern der Angaben.

Durch dieses erneute Speichern werden die aktuellen Schülerzuordnungen übernommen, Zugänge entsprechend neu angelegt und nicht mehr gültige Einträge automatisch entfernt.

Dieses Vorgehen kann bei Bedarf jederzeit wiederholt werden, solange die Testung noch nicht gestartet ist.

Hat die Testdurchführung bereits begonnen, sind eigenständige Änderungen an den Stammdaten nicht mehr möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Support, dessen Kontaktdaten in der weBBschule hinterlegt sind.

Krankheit

Krankheit von Schülerinnen und Schülern

Ist eine Schülerin oder ein Schüler am geplanten Durchführungstag krank oder verhindert , wird empfohlen, die Testung innerhalb des Testzeitraums nachzuholen . Grundsätzlich ist es möglich, den Test innerhalb des festgelegten Testzeitraums auf Klassen- oder Individualebene zu beginnen.

Solange ein Test für eine Schülerin oder einen Schüler noch nicht gestartet wurde, kann die Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – sowohl digital als auch papierbasiert. Ein Nachholen außerhalb des Testzeitraums ist nicht möglich.

Um organisatorische Engpässe zu vermeiden, wird empfohlen, die Tests frühzeitig innerhalb des Testzeitraums durchzuführen. Eine Durchführung zu Beginn des Zeitraums (z. B. in der ersten Woche) bietet mehr Spielraum für eventuelle Nachholtermine als eine sehr späte Terminierung.

Krankheit von Lehrkräften / Vertretung

Auch bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften ist eine Durchführung von VERA 8 grundsätzlich möglich, sofern organisatorische Vorkehrungen getroffen werden.

Bei papierbasierter Durchführung können Vertretungen vergleichsweise unkompliziert erfolgen, da alle erforderlichen Materialien (z. B. Testhefte, Durchführungsanleitungen, Codelisten) vorliegen und weitergegeben werden können.

Bei digitaler Durchführung ist zu beachten, dass eine Vertretung nur dann möglich ist, wenn die vertretende Lehrkraft dem entsprechenden Angebot (Klasse bzw. Lerngruppe) in der weBBschule zugeordnet ist. Eine automatische Vertretungsregelung besteht nicht.

Die Zuordnung zusätzlicher Lehrkräfte kann durch die Schulleitung über die Stammdaten der weBBschule vorgenommen werden.

Es wird empfohlen, Vertretungsbedarfe frühzeitig mit der Schulleitung abzustimmen. Auch hier kann eine frühe Durchführung im Testzeitraum dazu beitragen, organisatorische Schwierigkeiten bei krankheitsbedingten Ausfällen zu vermeiden.

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten (VERA) ist verpflichtend und wird durch die Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) geregelt.

Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) nehmen an VERA teil, sofern sie zielgleich nach dem Rahmenlehrplan unterrichtet werden. Die Entscheidung über die Teilnahme ergibt sich in diesen Fällen unmittelbar aus der Teilnahmeverpflichtung und obliegt nicht der Fachkonferenz oder der einzelnen Lehrkraft.

Von der verpflichtenden Teilnahme ausgenommen sind ausschließlich Schülerinnen und Schüler,

  • die zieldifferent unterrichtet werden,
  • die sich seit weniger als zwölf Monaten in Deutschland aufhalten oder
  • die die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen.

Unabhängig von der Teilnahmeverpflichtung können für Schülerinnen und Schüler mit LRS organisatorische Nachteilsausgleiche gewährt werden. Dies entspricht der im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen üblichen Praxis und liegt im pädagogischen Ermessen der verantwortlichen Lehrkraft.

Mögliche organisatorische Nachteilsausgleiche können z. B. sein:

  • eine verlängerte Bearbeitungszeit,
  • organisatorische Anpassungen bei der Durchführung.

Bei der digitalen Durchführung besteht die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell anzupassen.
Bei der papierbasierten Durchführung kann die Bearbeitungszeit entsprechend erweitert werden.

Die Teilnahme an VERA sowie die Einbeziehung der Ergebnisse in die schulischen Gesamtergebnisse bleiben von der Gewährung eines Nachteilsausgleichs unberührt. VERA ist als diagnostisches Verfahren angelegt, das die Zusammensetzung der Lerngruppe abbildet und Hinweise für die Weiterentwicklung von Unterricht liefert.

VERA 8 als diagnostisches Instrument – kein Training für den Test

VERA 8 ist als diagnostisches Instrument konzipiert. Ziel ist es, den aktuellen Stand fachlicher Kompetenzen abzubilden – nicht, bestimmte Aufgabentypen einzuüben oder Leistungen gezielt zu trainieren.

Eine gezielte Vorbereitung auf VERA 8, etwa durch das Üben mit VERA-ähnlichen Aufgaben oder durch spezielles „Training für den Test“, ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Gleiches gilt für eine Nachbereitung im Sinne eines erneuten Übens von VERA-Aufgaben.

Die Vergleichsarbeiten sollen ein möglichst unverzerrtes Bild der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler liefern, wie sie sich aus dem regulären Unterricht ergeben. Maßnahmen im Sinne eines Teaching to the Test widersprechen diesem Anspruch und können die Aussagekraft der Ergebnisse einschränken.

Die Ergebnisse von VERA 8 dienen vielmehr dazu, Lernstände einzuordnen und Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung von Unterricht abzuleiten – nicht zur kurzfristigen Leistungssteigerung für den Test selbst.

Audiomaterial beim Hörverstehen (Englisch)

Audiomaterial wird bei VERA 8 nur eingesetzt, wenn Hörverstehensaufgaben vorgesehen sind. Im Schuljahr 2025/26 betrifft dies ausschließlich das Fach Englisch.

Audiomaterial im Onlinetest

Bei der digitalen Durchführung ist das Audiomaterial bereits in der Testumgebung integriert. Die Wiedergabe der Audiodateien kann durch die Lehrkraft gesteuert werden:

  • Die Audiodateien können zentral für die gesamte Lerngruppe abgespielt werden oder
  • das individuelle Abspielen durch die einzelnen Schülerinnen und Schüler kann freigeschaltet werden.

Die Entscheidung über die individuelle Wiedergabe trifft die Lehrkraft vor Beginn der Testbearbeitung in der Administrationsansicht des Onlinetests. Ein separater Download der Audiodateien ist bei digitaler Durchführung nicht erforderlich.

Audiomaterial bei papierbasierter Durchführung

Bei papierbasierter Durchführung werden die Audiodateien über ZENSOS bereitgestellt. Die Dateien liegen als MP3-Dateien vor und sind im Hörverstehensblock modulweise gebündelt.

  • Pro Modul ist eine Audiodatei vorgesehen.
  • Pausen, Instruktionen und ggf. Wiederholungen sind bereits in den Audiodateien enthalten.

Es wird empfohlen, die Audiodateien vor der Durchführung herunterzuladen und die Wiedergabe vorab zu prüfen.

Die Organisation der technischen Rahmenbedingungen für die Wiedergabe erfolgt vor Ort durch die Schule.

Hinweise zu technischen Störungen

Die Durchführung von VERA 8 erfolgt innerhalb eines mehrwöchigen Testzeitraums, der bewusst Spielraum für organisatorische und technische Rahmenbedingungen lässt.

Grundsätzlich wird empfohlen, die geplante Durchführungsart (digital oder papierbasiert) vor Beginn des Testzeitraums festzulegen.

Solange eine Testdurchführung noch nicht begonnen wurde, kann diese Auswahl jedoch auch während des Testzeitraums noch angepasst werden.

Kommt es am geplanten Durchführungstag zu technischen Störungen (z. B. Stromausfall, fehlende Internetverbindung), bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Die Durchführung kann zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Testzeitraums nachgeholt werden.
  • Alternativ kann – sofern noch kein Test gestartet wurde – auch auf eine papierbasierte Durchführung ausgewichen werden.

Es wird empfohlen, die Tests frühzeitig im Testzeitraum zu planen, um bei unvorhergesehenen technischen Problemen ausreichend Handlungsspielraum zu haben.

Wurde eine digitale Testung bereits begonnen und bricht diese ab, kann eine individuelle Klärung erforderlich sein. In solchen Fällen sollten sich Schulen an die zuständigen technischen Ansprechstellen wenden.